Immobilienbewertung Online
Bornheim | Brühl | Wesseling

Die Gründe für eine fachkundige Bewertung von Immobilien und Grundstücken können sehr unterschiedlich sein, wie wir im Rahmen unserer Tätigkeit als Immobilienmakler in Bornheim, Brühl & Wesseling immer wieder erfahren. In jedem einzelnen Fall beziehen wir die unterschiedlichsten Aspekte in unsere Betrachtungen mit ein. Das Ergebnis: der Verkehrswert, der aktuell am Markt als Verkaufspreis zu erzielen ist. Abhängig von der konkreten Aufgabenstellung wenden wir dazu eine der folgenden Methoden an.

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  • sicher & zuverlässig
  • fachgerecht nach Sach- & Ertragswertverfahren
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Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Immobilie.

Das Vergleichswertverfahren

Im Prinzip sagt die Bezeichnung schon das Wesentliche: Wir vergleichen das zu bewertende Objekt mit ähnlichen Immobilien, für die bereits ein Verkaufspreis erzielt wurde. Diese Daten liegen im jeweiligen Gutachterausschuss der betreffenden Gemeinde vor, sodass wir die Durchschnittspreise je Quadratmeter ableiten können. Abhängig von der Art und dem konkreten Zustand einer Immobilie nehmen wir Zu- oder Abschläge vor. In jedem Fall gehen wir ausgesprochen sorgfältig vor.

Das Ertragswertverfahren

Sollen wir ein vermietetes oder verpachtetes Objekt bewerten, ziehen wir diese Methoden heran: Wir bewerten die Miet- oder Pachteinnahmen als Zinsen. Auf der anderen Seite ermitteln wir den verbleibenden Nutzungszeitraum. Die Hochrechnung des Zinses auf diese Zeitspanne ergibt die Antwort auf die Frage, wie hoch der Kapitalbedarf heute ist, um künftig derartige Zinseinnahmen generieren zu können – also die Höhe des Ertragswertes. Allerdings sind dafür einige zusätzliche Berechnungen notwendig, so sind beispielsweise die Bewirtschaftungskosten herauszurechnen und der Liegenschaftszins einzubeziehen. Ist der Liegenschaftszins hoch, deutet das auf einen niedrigen Verkehrswert hin.

Das Sachwertverfahren

Bei dieser Methode erheben wir den Bodenwert getrennt vom Wert der Bausubstanz, wobei wir selbstverständlich nach den Gebäuden selbst und den Außenanlagen differenzieren. Wir stellen uns also die Frage, wie viel die Erstellung eines derartigen Gebäudes heute kosten würde. Von diesem Wert ziehen wir dann die als Abschreibung bezifferte altersbedingte Wertminderung ab und preisen die Marktanpassung ein, um den Verkehrswert zu erhalten. Richtgröße sind dabei die Normalherstellungskosten, die der Gesetzgeber als NHK 2010 in der Richtlinie zur Ermittlung des Sachwertes zusammengestellt hat.

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Welche Methode ist die geeignete?

Sie können sich darauf verlassen, dass wir bei jedem Auftrag zur Bewertung von Immobilien oder Grundstücken umsichtig abwägen und unsere Entscheidung mit Ihnen besprechen.

Wir freuen uns auf Sie.